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unsere AGB


In der Projektarbeit greift BICAIKON auf externe Experten zurück. Deren allgemeine Geschäftsbedingungen erhalten Sie vor Auftragsvergabe.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsdienstleistungen
 
§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs- und Organisationstätigkeiten zwischen der Firma BICAIKON (im Folgenden: Auftragnehmer), und den Auftraggebern.
 
§ 2 Gegenstand des Beratungsvertrages, Vertragsschluss

(1)    Gegenstand des Vertrages ist die Beratung und Unterstützung der Auftraggeber in den Bereichen Relocation- und Ansiedlungsservice sowie der Import- und Exportberatung, die Beratung von Firmen und Selbstständigen und sonstige Beratungsleistungen.

(2)    Der Beratungsvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail) des vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsformulars durch den Auftragnehmer zustande.

(3) Gegenstand eines Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. BICAIKON ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Experten zu bedienen.

(4) Die von BICAIKON aufgeführten Hinweise auf fremde Internet-Seiten und Texte dürfen nicht als Empfehlung verstanden werden. Internet-typisch informieren wir mit unseren Links lediglich über die Existenz dieser Informationen. Wir sprechen insbesondere keine Beurteilung über die rechtliche Richtigkeit oder sonstige Qualität der Informationen aus.





§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Berichte, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Die Zahlung des Honorars hat ausschließlich auf das Konto von BICAIKON zu erfolgen..

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist das Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung zu zahlen.


§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Auftragswertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Auftragswertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 7Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen bei BICAIKON die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.


§ 9 Sonstiges

(1) Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine sogenannte salvatorische Klausel ("Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.") sollte nicht in den AGBs stehen, sondern als Individualvereinbarung verhandelt werden.





















Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen

Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Bei der Abrechnung
nach Zeilen wird der Umfang in der Regel auf der Grundlage des Textes in der Zielsprache ermittelt.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka - Preis. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades und die Festlegung etwaiger Zuschläge bleibt dem Übersetzer vorbehalten.
Für die Erledigung von Eilaufträgen kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25 % bis
100 % in Rechnung gestellt werden.
Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige artverwandte Dienstleistungen (Schreib-, Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u. Ä.) auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, so erfolgt die Berechnung auf der Basis der Normseite nach DIN (25 Schriftzeilen
à 55 Zeichen). Normseiten ab 20 Zeilen gelten als ganze Seite.
Fahrtzeiten (z. B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung, Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg bzw. bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Satzes pro gefahrenem Kilometer. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der Auslagen in Rechnung gestellt.

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
Der Übersetzer erhebt keine Mindestpauschale.
Honorarrechnungen für Übersetzungsaufträge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort und rein netto zur Zahlung fällig. Der Übersetzer ist berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug – um – Zug - Leistung).

Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist der Übersetzer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.

Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung Eigentum des Übersetzers.
Der Übersetzer behält sich die Urheberrechte vor.
Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall verbindlich zugesagt. Der
Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen.
Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die vom Übersetzer nicht zu vertreten sind (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden, ist der Übersetzer berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.
Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Weiter gehende Rechte (insbesondere
Schadenersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen.



Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht vorgenommen. Für den Fall, dass der Übersetzer aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Übersetzer in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Glossare bleiben Eigentum des Übersetzers.

Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der dem Übersetzer überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Übersetzer behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten abzulehnen.

Der Auftraggeber hat dem Übersetzer bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer ein Original und eine Kopie als Übersetzungsvorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes beim Übersetzer verbleiben, sowie nach Fertigstellung mindestens zwei kostenfreie Belegexemplare, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so ist der Übersetzer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn der Übersetzer vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können dem Übersetzer nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.

Der Übersetzer verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihm durch seine Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Es ist jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen. Nach Abschluss des Auftrages werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze gelöscht.

Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, wird diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte Dolmetscherleistungen.
Reklamationen sind dem Übersetzer vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Reklamiert der Auftraggeber einen in der Sprachdienstleistung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist der Übersetzer berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern oder zu wandeln. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von sieben Tagen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung beim Übersetzer eingegangen ist. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen könnten.

Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar maximal in Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Eine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber dem Übersetzer die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand. Sollten die o. g. Punkte nicht erfüllt worden sein, sind Garantie- bzw. Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.
Der Übersetzer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet er nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Übersetzer eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des Übersetzers erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer.
Sofern keine gegenteilige Anweisung des Auftragsgebers erfolgt ist, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetsch- und/oder Übersetzer berechnen wir bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da wir mit unseren Übersetzern/Dolmetschern gleich lautende Verträge abgeschlossen haben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Syke. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem
Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.


 

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